Welche private Krankenversicherung im Alter sinnvoll ist − aus dem Kreis Soest

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Ansprechpartner: Margot Sosna − Pöhler aus dem Kreis Soest Servicetelefon: 0049(0)2384 91 11 19 Mobil: 01712170001

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Rentner und Krankenversicherung

oder die Mittelverwendung:

Ab dem 65. Lebensjahr kommen dem Versicherten die Gelder der Alterungsrückstellung zugute. Die Beitragserhöhung bei der privaten Krankenversicherung wird vermieden bzw. stark gemildert. Je mehr Mittel des Einzelnen in den Krankenkassen Versicherten zur Verfügung stehen, desto dauerhafter kann der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben.

Beispiel: Jemand privat versichert. Arzt

Den Zuschlag zahlt er bis zum 60. Lebensjahr. Selbst dann, wenn die Gesundheitskosten wie im Durchschnitt der letzten Jahre steigen. Ab dem 65. Lebensjahr bis zu seinem Ableben konstant bleibt sein Beitrag konstant.
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Eine Mitnahme von der einen privaten Krankenversicherung zu einer anderen PKV dieser 10%-igen Alterungsrückstellung ist nicht möglich und verbleibt beim Unternehmen für die Versichertengemeinschaft. Auch beginnt die Bildung der erstgenannten Alterungsrückstellung, welche in die Tarife eingerechnet ist, neu. Das ist der Hauptgrund warum wir als Versicherungsmakler einen "Krankenversicherung Wechsel" in den meisten Fällen für unseren Mandanten oder Interessenten ablehnen.

Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung:

Mit Beitragsentlastungstarifen in der PKV ist es darüber hinaus möglich, durch einen Zusatzbeitrag eine garantierte Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr zu erreichen. Dieser Tarif ist innerhalb der privaten Krankenversicherung vom Arbeitgeber zuschussfähig.

Voraussetzung: Der Beitragsentlastungstarif der Krankenversicherung ist integrierter Bestandteil. Der Beitrag der PKV für einen solchen Tarif ist kein Zusatzbeitrag selbstständiger Art. Die Beiträge für die private Krankenversicherung müssen auf die gesamte Versicherungsdauer geleistet werden. Bei Kündigung der Krankheitskostentarife (ambulant, stationär und Zahnleistungen) gibt es keine Ersatzleistungen für den damit gleichfalls wegfallenden Beitragsentlastungstarif.

Die gesetzliche Krankenkasse kennt diese Beitragsentlastungstarife wie sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) angeboten werden, nicht.

 

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Margot Sosna-Pöhler und Wilfried Pöhler +++ Am Landwehrbach 12 +++ 59514 Welver +++ Telefon: 0049(0)2384 911119 +++ E-Mail Kontakt.


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